Allgemeine Geschäftsbedingungen

Version April 2024

I. Geltungsbereich

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen der FC St.Gallen Event AG und ihren Kunden, insbesondere für den Erwerb von Tickets und Merchandising-Artikeln, die Buchung von Events und Stadiontouren und von Werbeleistungen, die Mitgliedschaft im Kinderfanclub des FC St.Gallen (Bärenbande) sowie die Buchung und Teilnahme an FCSG Kids Camps. 

Sie gelten nicht, soweit Verträge nicht direkt mit der FC St.Gallen Event AG, sondern mit einem anderen Anbieter abgeschlossen werden. Teilweise ausgenommen ist der Erwerb von Tickets bei Ticketcorner, nämlich soweit ausdrücklich die vorliegenden AGB für anwendbar erklärt werden.

II. Erwerb von Tickets

1. Allgemeines

Sämtliche Preise verstehen sich, wo nicht anders angegeben, in Schweizer Franken, inkl. Mehrwertsteuer und exkl. Gebühren sowie Versandkosten.

Personen, die durch die zuständigen Behörden oder Sportverbände vom Besuch von Fussballspielen ausgeschlossen sind oder als Sicherheitsrisiko gelten, dürfen keine Tickets erwerben. Unter Verletzung dieses Verbots bezogene Tickets werden ohne Anrecht auf Rückerstattung annulliert.

2. Erwerb im FCSG-Onlineshop

Die Online-Auslage von Tickets im Webshop gilt nicht als Antrag zum Abschluss eines Vertrags. Der Kunde gibt eine verbindliche Offerte ab, indem er für die im Warenkorb enthaltenen Produkte durch das Anklicken des entsprechenden Buttons die Bestellung auslöst. Der Vertragsabschluss erfolgt erst mit der Bestätigung der Bestellung durch die FC St.Gallen Event AG.

Es stehen die im Onlineshop angegebenen Zahlungsmethoden zur Verfügung. Die FC St.Gallen Event AG ist berechtigt, diese jederzeit zu ändern.

3. Erwerb von Tickets an der Tageskasse

Beim Erwerb von Tickets an den Tageskassen wird ein Tageskassenzuschlag von CHF 5.- pro Ticket erhoben. Es besteht kein Anrecht auf eine Sitzplatzwahl an der Tageskasse.

4. Lieferung und Gefahrenübergang

Einzeltickets werden ausschliesslich digital (zum selbständigen Ausdrucken) ausgegeben. Saisonabos werden versandkostenfrei per Post an die vom Kunden angegebene Lieferadresse in der Schweiz gesandt. Bei einer Lieferung ins Ausland hat der Kunde das Porto sowie alle Arten von Steuern, Abgaben, Gebühren, Zöllen und dergleichen zu tragen, die im Zusammenhang mit der Lieferung ins Ausland erhoben werden und/oder anfallen.

Es gilt die im Shop angegebene Lieferdauer. Eine nicht rechtzeitige Lieferung berechtigt den Kunden nicht zum Vertragsrücktritt. Die Lieferfrist verlängert sich angemessen, wenn der FCSG aufgrund unverschuldeter Umstände, insbesondere höherer Gewalt, Streik oder allen sonstigen unverschuldeten Behinderungen, nicht in der Lage ist, innert angemessener Frist zu liefern.

Die FC St.Gallen Event AG haftet nicht für eine verspätete Zustellung. Die Lieferpflicht des FCSG entfällt vollends, wenn die unverschuldete Behinderung auf unbestimmte Zeit hin andauert.

Nutzen und Gefahr gehen mit dem Versand der Ware auf den Kunden über.

Nach Erhalt der Tickets muss der Kunde diese umgehend nach Erhalt auf Richtigkeit (Datum, Veranstaltung, Platz, Anzahl und Preis) sowie auf Mängelfreiheit zu prüfen. Eine Mängelrüge muss unverzüglich nach Entdeckung der Mängel erfolgen.

Der Kunde ist für die Aufbewahrung des Tickets und für die Garantie der Originalität des Tickets selbst verantwortlich.

5. Eintritt in den kybunpark

Sämtliche Tickets enthalten einen Code (Strichcode, QR-Code oder dgl.), der beim Eintritt in den kybunpark am jeweiligen Eingang/Drehkreuz gelesen wird. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass dieser Code bei selbstausgedruckten Tickets in einer lesbaren Art und Weise ausgedruckt und nicht beschädigt wird. Für Tickets, die an der Tageskasse nachgedruckt werden, wird eine Gebühr von CHF 5.- pro Ticket erhoben.

Vergessene Saisonabos können durch ein Einzelticket ersetzt werden. Hierfür wird eine Gebühr von CHF 5.- erhoben. Verlorene Saisonabos können durch ein Duplikat ersetzt werden. Für ein Duplikat eines Saisonabos wird eine Gebühr von CHF 20.- erhoben.

Saisonabos in den Familiensektoren A6 und C6 können nur als Kombination aus mindestens einem Abonnement für ein Kind (0 bis 17 Jahre) und maximal zwei Abonnemente für erwachsene Personen bezogen werden. Als Kinder gelten Personen, welche am 31. Mai der jeweils laufenden Saison (Stichtag) noch nicht 18 Jahre alt sind bzw. sein werden. Die Namen und Geburtsdaten der Kinder werden bei der Buchung erfasst. Buchungen von Saisonsabos, welche diesen Vorgaben nicht entsprechen, können von der FC St. Gallen Event AG storniert werden.

Personen mit einem reduzierten Ticket (AHV/IV, Lehrlinge/Studenten, Jugendliche) müssen sich bei der Zutrittskontrolle immer mit der entsprechenden Berechtigungskarte ausweisen können. Ansonsten wird der Zutritt zum Stadion verweigert. Das gilt insbesondere auch für den Familien-Sektor.

Jeder Ticketinhaber muss sich einer Eintrittskontrolle und allenfalls einer Identitätsprüfung unterziehen.

Jeder Ticketinhaber übernimmt mit dem Stadionzutritt die Pflicht, dem vor Ort zuständigen Sicherheitsdienst und/oder der Polizei die entsprechende Eintrittskarte vorzuweisen oder zur Überprüfung auszuhändigen. Bei einer Verweigerung ist die FC St.Gallen Event AG berechtigt, den Zutritt zum Stadion zu verwehren, respektive die entsprechende Person aus dem Stadion zu weisen.

Das Sicherheitspersonal und/oder die Polizei ist berechtigt, Personen – auch mit Einsatz von technischen Hilfsmitteln – daraufhin zu untersuchen, ob sie ein Sicherheitsrisiko darstellen, und darf in diesem Zusammenhang Bekleidungsstücke und mitgeführte Behältnisse durchsuchen. Personen, die ein Sicherheitsrisiko darstellen (z.B. Alkoholisierte, unter Drogeneinfluss stehende oder sich ungebührlich verhaltende Personen), dürfen den kybunpark nicht betreten. Dasselbe gilt für Personen, die durch die zuständigen Behörden oder Sportverbände vom Besuch von Fussballspielen ausgeschlossen sind (Stadion- oder Rayonverbot). In diesen Fällen erfolgt keine Rückerstattung von Leistungen oder eine anderweitige Kompensation.

Der Besuch einer im kybunpark durchgeführte Veranstaltung erfolgt auf eigenes Risiko. Der Stadionzutritt unterliegt zudem der ausgehängten Stadionordnung.

Ticketinhaber sind verpflichtet, den Anweisungen der Polizei, der FC St.Gallen Event AG und des Sicherheitspersonals jederzeit Folge zu leisten.

Das Betreten des Spielfeldes ist in jedem Falle untersagt und kann von der FC St.Gallen Event AG durch ein vorübergehendes oder dauerhaftes Stadionverbot geahndet werden.

Ticketinhaber sind sich bewusst und sind damit einverstanden, dass zur Gewährleistung der Sicherheit im kybunpark gegebenenfalls Foto- und Videoaufnahmen angefertigt werden.

Das Sammeln und/oder Übertragen und/oder Herstellen und/oder Verbreiten von Informationen oder Daten über den Spielverlauf, das Verhalten oder andere Faktoren eines Spiels, jede Art von Aufzeichnung von Audio-, Video- oder audiovisuellem Material eines Spiels (sei es mit elektronischen Geräten oder auf andere Weise) zum Zwecke von Wetten, Glücksspielen oder kommerziellen Aktivitäten, die nicht im Voraus genehmigt wurden, oder zu anderen Zwecken, die gegen diese Bedingungen verstossen, sind im Stadion strengstens untersagt, es sei denn, es liegt eine ausdrückliche Genehmigung oder Erlaubnis der Liga und des Klubs vor. Mobiltelefone dürfen nur für den persönlichen, privaten Gebrauch verwendet werden. Im Falle eines Verstosses gegen die vorliegenden Bedingungen, kann Besuchern der Zutritt zum Stadion verweigert oder sie können des Stadions verwiesen werden.

6. Gewährleistung

Es besteht kein Anspruch auf den gebuchten Sitzplatz, weder bei Einzeltickets noch bei Saisonabos. Die FC St.Gallen Event AG ist berechtigt, einzelne oder mehrere Teilbereiche des Stadions für gewisse Veranstaltungen/Vorstellungen zu sperren und/oder Umplatzierungen vorzunehmen, allenfalls in eine höhere oder auch tiefere Kategorie. Betroffene Kunden werden soweit möglich vorgängig, spätestens beim Stadionzutritt informiert. Eine Umplatzierung begründet keinen Anspruch auf Entschädigung oder anderweitige Kompensation.

Es besteht keine Gewährleistung für eine einwandfreie Sicht des Ticketinhabers auf das Spielfeld. Insbesondere können Handläufe von Treppengeländern, die aus Sicherheitsgründen notwendig sind, die Sicht auf das Spielfeld beeinträchtigen. Bei einer Sichteinschränkung besteht kein Anspruch auf Ticketumtausch oder -rückgabe oder die Geltendmachung eines Minderpreises.

Inhabern eines Saisonabos steht zudem kein Vorbezugsrecht bei internationalen Spielen, bei Heimspielen im Schweizer Cup, in einem Cupfinal oder bei Freundschaftsspielen zu. Ein solches kann aber durch die FC St.Gallen Event AG einzelfallweise für die erwähnten Spiele gewährt werden.

Soweit gesetzlich zulässig schliesst die FC St.Gallen Event AG gegenüber dem Ticketinhaber jegliche Haftung für Schäden aus, die diesem im Zusammenhang mit einer Veranstaltung widerfahren.

7. Übertragbarkeit von Tickets

Der Verkauf der Tickets erfolgt ausschliesslich zur privaten Nutzung der Kunden. Jeglicher gewerbliche oder kommerzielle Weiterverkauf – insbesondere über Internetauktionen – von erworbenen Tickets, ohne vorgängige Einholung einer schriftlichen Zustimmung der FC St.Gallen Event AG, ist dem Kunden untersagt.

Dasselbe gilt für private Weiterverkäufe der Tickets zu einem höheren Preis als dem ordentlichen Ticketverkaufspreis. Die FC St.Gallen Event AG behält sich zudem das Recht vor, Kunden, die gegen die vorstehenden Bedingungen verstossen, den Zutritt zur Veranstaltung zu verbieten.

Die FC St.Gallen Event AG ist berechtigt, die Übertragbarkeit von Tickets vorübergehend auszuschliessen, insbesondere wenn aufgrund von Anordnungen des Gesetzgebers, der Behörden, der UEFA, des Schweizerischen Fussballverbands (SFV) und/oder der Swiss Football League (SFL) die Identifikation von Besuchern von Spielen zwingend vorgeschrieben ist.

Jeder Verstoss gegen diese Vertragsbedingung wird mit einer Konventionalstrafe von CHF 5'000.00 geahndet. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt vorbehalten.

Die FC St.Gallen Event AG übernimmt keine Verantwortung und keine Gewähr für die Gültigkeit von Tickets, die nicht über einen offiziellen Verkaufskanal erworben wurden.

8. Modusbedingte Schwankungen in der Anzahl Meisterschaftsspiele

Inhaber von Saisonabos sind zum Besuch sämtlicher Meisterschaftsspiele berechtigt. Aufgrund des ab der Saison 2023/24 geltenden Spielmodus in der Super League kann die Anzahl Heimspiele in einer Saison zwischen 17 und 20 Spielen (exkl. Barrage) schwanken. Der Preis für das Saisonabonnement bemisst sich unabhängig von der tatsächlichen Anzahl Spielen in einer konkreten Saison. Es erfolgt in keinem Fall eine nachträgliche Anpassung der Abonnementspreise aufgrund der tatsächlichen Anzahl Meisterschaftsheimspiele in einer bestimmten Saison.

9. Ausfall und Verschiebung von Spielen

Aufgrund von Anordnungen des Gesetzgebers, der UEFA, des Schweizerischen Fussballverbands (SFV) und/oder der Swiss Football League (SFL) können Spiele kurzfristig verschoben oder abgesagt werden. Unabhängig vom Grund für die Verschiebung oder Absage (z.B. Terminplanänderungen, höhere Gewalt) gilt Folgendes:

  • Bei Spielverschiebungen behalten bereits erworbene und mit dem alten Spieldatum bedruckte Tickets automatisch ihre Gültigkeit für das Verschiebungsdatum. Es erfolgt keine Rückgabe und keine Rückvergütung.
  • Bei einer Spielabsage oder einem teilweisen oder vollständigen Ausschluss von Zuschauern (insb. bei Geisterspielen oder in Anwendung von Gesundheitsvorschriften) besteht kein Anspruch auf Rückgabe oder Umtausch des Tickets, auf eine Reduktion oder Rückerstattung des Ticketpreises oder auf anderweitige Kompensation. Dasselbe gilt für Saisonabos, wenn die ursprünglich geplanten Spiele aus den genannten Gründen ganz oder teilweise nicht besucht werden können.

Eine anderslautente Handhabung steht im freien Ermessen der FC St.Gallen Event AG. Insbesondere darf sie bei Spielabsagen oder ähnlichen Fällen Tickets zu anderen Spielen ausgeben oder Ticketpreise ganz oder teilweise zurückerstatten.

10. Rückgabe und Umtausch von Tickets

Kann ein Inhaber eines Einzeltickets den Anlass aus in seiner Person liegenden Gründen nicht besuchen, sind der Umtausch und die Rückgabe von Tickets ausgeschlossen und besteht keinerlei Anspruch auf Reduktion oder Rückerstattung des Ticketpreises oder anderweitige Kompensation.

III. Erwerb von Merchandising-Artikeln

1. Allgemeines

Die Online-Auslage von Waren im Webshop gilt nicht als Antrag zum Abschluss eines Vertrags. Der Kunde gibt eine verbindliche Offerte ab, indem er für die im Warenkorb enthaltenen Produkte durch das Anklicken des entsprechenden Buttons die Bestellung auslöst. Der Vertragsabschluss erfolgt erst mit der Bestätigung der Bestellung durch die FC St.Gallen Event AG.

Sämtliche Preise verstehen sich wo nicht anders angegeben in Schweizer Franken, inkl. Mehrwertsteuer und exkl. verkaufskanalabhängige Gebühren sowie Versandkosten.

Es stehen die im Onlineshop angegebenen Zahlungsmethoden zur Verfügung. Die FC St.Gallen Event AG ist berechtigt, diese jederzeit zu ändern.

Die Lieferung erfolgt unter Eigentumsvorbehalt bis zur vollständigen Bezahlung der Ware.

2. Lieferung und Gefahrenübergang

Sollen die bestellten Artikel dem Kunden zugesandt werden, trägt der Kunde die im Shop angegebenen Lieferkosten. Für Porto und Versand in der Schweiz verrechnen wir CHF 10.00. Ab einem Bestellwert von CHF 150.00 werden keine Porto- und Versandkosten erhoben. Der Versand ins Ausland ist nur bei Zahlung per Kreditkarte oder Paypal möglich. Die Kosten werden individuell berechnet; im Minimum aber betragen sie CHF 45.00. Der Besteller hat alle Arten von Steuern, Abgaben, Gebühren, Zöllen und dergleichen zu tragen, die im Zusammenhang mit der Lieferung ins Ausland erhoben werden und/oder anfallen.

Es gilt die im Shop angegebene Lieferdauer. Die Lieferfrist verlängert sich angemessen, wenn der FCSG aufgrund unverschuldeter Umstände, insbesondere höherer Gewalt, Streik oder allen sonstigen unverschuldeten Behinderungen, nicht in der Lage ist, innert angemessener Frist zu liefern. Die Lieferpflicht des FCSG entfällt vollends, wenn die unverschuldete Behinderung auf unbestimmte Zeit hin andauert.

Eine nicht rechtzeitige Lieferung berechtigt den Kunden nicht zum Vertragsrücktritt. Die FC St.Gallen Event AG haftet nicht für eine verspätete Zustellung.

Der Kunde hat Teillieferungen anzunehmen.

Nutzen und Gefahr gehen mit dem Versand der Ware auf den Kunden über. Das Risiko eines zufälligen Verlustes oder Untergangs oder einer Beschädigung der Ware auf dem Transportweg trägt somit der Kunde.

3. Gewährleistung

Irrtümer, Preisänderungen oder kleine Abänderungen der Produkte sind vorbehalten. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es zu leichten farblichen Abweichungen zwischen den online angebotenen und den gelieferten Produkten kommen kann.

Der Kunde hat die Ware umgehend nach Erhalt zu prüfen. Entdeckt er Mängel, hat er diese spätestens innerhalb von acht Tagen zu rügen und die beanstandeten Artikel auf seine eigenen Kosten zu retournieren.

Beim Bestehen von Mängeln wird die FC St.Gallen Event AG in angemessener Zeit entweder für die Mängelbeseitigung oder die Ersatzlieferung aufkommen. Gelingt dies nicht, hat der Kunde nach seiner Wahl das Recht auf Rückgängigmachung des Kaufs oder Herabsetzung des Kaufpreises.

Kein Umtauschrecht besteht bei Waren, die entweder nach kundenspezifischen Wünschen angefertigt wurden (z.B. Trikot mit Bedruckung) oder deren versiegelte Verpackungen vom Kunden aufgebrochen wurde oder die vom Kunden bereits getragen, benutzt, verunreinigt und/oder gewaschen wurden.

Im Fall einer Rückgabe wird nur der Betrag der Ware rückerstattet, nicht aber Porto- und Versandkosten.

Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Mängel und Störungen, die die FC St.Gallen Event AG nicht zu vertreten hat (wie natürliche Abnützung, höhere Gewalt, unsachgemässe Behandlung, Eingriffe des Kunden oder Dritter, übermässige Beanspruchung oder extreme Umgebungseinflüsse).

IV. Geschenkkarte

Die FCSG-Geschenkkarte ist eine von der FC St. Gallen Event AG („Kartenaussteller“) angebotene elektronische Geschenkkarte (Debit-Karte). Für die Nutzung der FCSG-Geschenkkarte inkl. des Systems zur Bestellung der Karten gelten die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Für Erwerb und Nutzung gelten sodann ergänzend die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des FCSG-Fanshop oder der jeweiligen Verkaufs- bzw. Annahmestelle.

1. Bestellung und Vertragsabschluss

Mit dem Bezug der FCSG-Geschenkkarte kommt ein Vertrag zwischen dem Kartenaussteller und dem Kartenerwerber über die Nutzung der FCSG-Geschenkkarte als Zahlungssystem und Zahlungsmittel gemäss den nachfolgenden Bedingungen zustande. Der Kartenerwerber ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass der Empfänger der FCSG-Geschenkkarte auf die in diesen AGB enthaltenen Pflichten aufmerksam gemacht wird und er diese einhält. Der Kartenerwerber trägt das Risiko für die nicht vereinbarte oder anderweitig missbräuchliche Nutzung der FCSG-Geschenkkarte durch einen Dritten.

Pro Bestellung einer Geschenkkarte ist ein Mindestbetrag von CHF 20.00 einzuhalten. Pro Person gilt zudem ein maximales Guthaben von CHF 1‘000.00. Dieser Betrag darf während der gesamten Laufzeit der FCSG-Geschenkkarte nicht überschritten werden, und zwar weder vom Kartenerwerber noch von einem Dritten, welcher die Geschenkkarte erhält.

Bestellungen für kleinere Beträge oder Bestellungen, die zu einer Überschreitung des maximalen Guthabens führen, werden nicht akzeptiert.

Ein Weiterverkauf der FCSG-Geschenkkarte ist verboten. Insbesondere darf kein Rabatt auf das Guthaben der FCSG-Geschenkkarte gewährt werden. Im Übrigen ist die FCSG-Geschenkkarte unpersönlich und frei übertragbar.

2. Einsatzmöglichkeiten der FCSG-Geschenkkarte

Die FCSG-Geschenkkarte wird anlässlich der Bezahlung aufgeladen und aktiviert. Sie ist sofort einsetzbar. Die FCSG-Geschenkkarte ist nach Massgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen wiederaufladbar.

Die FCSG-Geschenkkarte kann an allen FCSG-Verkaufsstellen und allenfalls an weiteren teilnehmenden Standorten als Zahlungsmittel eingesetzt werden. Die teilnehmenden Geschäfte bzw. Standorte sind unter folgender Adresse aufgeführt: fcsg.ch/einloesen

Eine Barauszahlung des Guthabens der Geschenkkarte ist nicht möglich.

3. Gültigkeitsdauer

Die Laufzeit der FCSG-Geschenkkarte beträgt 36 Monate ab der letzten Transaktion (Aufladung bzw. Belastung). Danach ist die Karte ungültig und kann nicht mehr verwendet werden. Ein allfälliges Restguthaben wird nach Ablauf der Gültigkeitsdauer nicht erstattet.

4. Gewährleistung

Der Kartenaussteller schuldet die ordnungsgemässe Zahlungsabwicklung. Demgegenüber schuldet er nicht die Erbringung der von den angeschlossenen Annahmestellen angebotenen Leistungen, die mit der FCSG-Geschenkkarte bezahlt werden können, und er haftet nicht für die Vertragserfüllung durch die Annahmestelle.

Eine Geschenkkarte wird nur dann unentgeltlich ersetzt, wenn ein vom Kunde nicht zu verantwortender technischer Materialmangel vorliegt.

Im Übrigen gelten die Gewährleistungsbedingungen gemäss AGB Fanshop oder gemäss den AGB der jeweiligen Verkaufs- bzw. Annahmestelle.

5. Sorgfaltsanforderungen, Verlust und Missbrauch

Der Kartenerwerber bzw. der Empfänger der FCSG-Geschenkkarte hat die FCSG-Geschenkkarte mit besonderer Sorgfalt aufzubewahren, um sie vor missbräuchlicher Verwendung zu schützen. Kann die Karte durch Beschädigung, welche nachweislich durch den Kunden verursacht wurde, nicht mehr verwendet werden, hat der Kunde kein Anrecht auf Rückerstattung.

Das Risiko eines Verlustes und eines vom Kartenerwerber zu vertretenden Missbrauchs der FCSG-Geschenkkarte trägt der Kartenerwerber. Die Berechtigung des jeweiligen Karteninhabers wird von den Annahmestellen nicht geprüft. Beim Verlust kann das auf der FCSG-Geschenkkarte vorhandene Guthaben nicht ersetzt werden. Die FCSG-Geschenkkarte ist grundsätzlich unpersönlich und kann im Verlustfall nicht gesperrt werden. In diesem Fall wird das Guthaben auf der verlorenen FCSG-Geschenkkarte nicht ersetzt.

Bei Vorliegen strafrechtlich relevanter Tatbestände kann eine Strafanzeige durch den Kartenaussteller erfolgen. Die Geltendmachung zivilrechtlicher Ansprüche bleibt vorbehalten.

6. Gebühren/Verzinsung

Weder für die Aufladung noch für die Bezahlung von Waren und Dienstleistungen mit der FCSG-Geschenkkarte werden Gebühren erhoben.

Das Guthaben auf der FCSG-Geschenkkarte wird nicht verzinst.

7. Haftung

Der Kartenaussteller übernimmt keine Gewähr für die Güte und Beschaffenheit der mit der FCSG-Geschenkkarte bezahlten Leistungen der angeschlossenen Annahmestellen.

Ansprüche gegen den Kartenaussteller auf Schadenersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen und werden ausdrücklich wegbedungen.

Soweit die Haftung des Kartenausstellers ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Kartenausstellers.

V. Stadiontouren und Vermietung von Konferenz- und Seminarräumen

1. Allgemeines

Die Buchungen können schriftlich, telefonisch oder persönlich bei der FC St.Gallen Event AG (Vermieterin) getätigt werden. Ab diesem Zeitpunkt werden die Rechte und Pflichten des Vertrags für den Kunden und die FC St.Gallen Event AG wirksam.

Die Vermieterin verpflichtet sich, die vom Kunden gewünschte Leistung im Rahmen der Ausschreibungen und/oder der Auftragsbestätigung zu erbringen.

Sämtliche offerierten Preise verstehen sich, wo nicht anders angegeben, in Schweizer Franken, exkl. Mehrwertsteuer und exkl. Gebühren.

2. Annullierungsbedingungen

Bei einer Annullierung ist der Kunde verpflichtet, die Vermieterin einerseits vollumfänglich schadlos zu halten und ihr andererseits einen vom Zeitpunkt der Annullierung abhängigen Anteil der darüberhinausgehenden vereinbarten Kosten zu bezahlen:

  • Für die Festlegung von Drittkosten gelten die Bedingungen der jeweiligen Leistungserbringer.
  • Ebenfalls zu ersetzen sind allfällige vereinbarte Sonderleistungen, die seitens der Vermieterin bereits veranlasst wurden und die infolge der Annullierung nutzlos geworden sind, zu bezahlen (inklusive daraus entstandener Kosten).
  • Die restlichen vereinbarten Kosten werden dem Kunden wie folgt in Rechnung gestellt:
    • bis 30 Tage vor dem Veranstaltungstermin: CHF 250.00 im Fall einer Raummiete bzw. CHF 50.00 bei einer Stadiontour;
    • 29–11 Tage vor dem Veranstaltungstermin: 30 %;
    • 10–5 Tage vor dem Veranstaltungstermin: 75%;
    • weniger als 5 Tage vor dem Veranstaltungstermin: 100%.

Hat die Vermieterin Anlass zur Annahme, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, ihre Sicherheit oder ihren Ruf zu gefährden droht, so ist sie berechtigt, die Veranstaltung entschädigungslos abzusagen und die Drittkosten sowie allfällige bereits veranlasste Sonderleistungen in Rechnung zu stellen.

An Heimspieltagen und an Publikumsevents steht der kybunpark nicht zur Verfügung. Verunmöglicht eine Spielplanänderung die Durchführung eines Events oder einer Stadiontour im kybunpark, so hat die Vermieterin das Recht, den vom Kunden gebuchten Anlass ohne Kostenfolge kurzfristig zu verschieben. Den Ersatztermin sprechen die Parteien einvernehmlich ab. Lässt sich kein Ersatztermin finden, hat die Vermieterin das Recht, vom Vertrag zurückzutreten; bereits geleistete Zahlungen werden dem Kunden in diesem Fall vollumfänglich zurückerstattet.

3. Zahlungsbedingungen

Rechnungen der FC St.Gallen Event AG sind binnen 10 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu bezahlen. Als jeweilige Verrechnungsbasis dient die sieben Tage im Voraus mitgeteilte Gästezahl, auch wenn weniger Teilnehmer beim Anlass anwesend waren. Die FC St.Gallen Event AG ist berechtigt, Vorauszahlungen oder eine Garantie durch Kreditkartenabgabe zu verlangen.

Rechnungen werden nur an Adressen in der Schweiz zugestellt. Bei Anlässen mit Adressen aus dem Ausland akzeptiert der Vermieter nur Zahlungen mittels Kreditkarte oder in bar.

4. Schäden

Der Kunde hat für Verluste und Beschädigungen, die durch seine Mitarbeiter, Hilfskräfte oder Veranstaltungsteilnehmer verursacht werden, einzustehen. Es obliegt ihm, hierfür eine entsprechende Versicherung abzuschliessen. Die FC St.Gallen Event AG kann den Nachweis einer entsprechenden Versicherung verlangen.

Um Beschädigungen vorzubeugen, ist die Anbringung von Dekormaterial und sonstiger Gegenstände mit der FC St.Gallen Event AG abzusprechen. In jedem Fall übernimmt der Kunde die Gewähr dafür, dass derartiges Material den feuerpolizeilichen Anforderungen entspricht. Die FC St.Gallen Event AG kann hierfür einen entsprechenden Nachweis verlangen.

Die FC St.Gallen Event AG haftet für Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Gegenstände nur bei eigenem Verschulden.

5. Drittleistungen

Soweit die FC St.Gallen Event AG vereinbarungsgemäss für den Kunden technische oder sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt sie im Namen und auf Rechnung des Kunden.

Der Kunde haftet für die sorgfältige Behandlung und ordnungsgemässe Rückgabe und stellt die FC St.Gallen Event AG von allen Ansprüchen Dritter frei.

VI. Bärenbande

1. Geltungsbereich

Die Bärenbande richtet sich mit ihrem Angebot an alle jungen Fans des FC St.Gallen 1879 im Alter von 0 bis 15 Jahren und stellt sowohl eine Gemeinschaft als auch ein Vorteilsprogramm für seine jungen Mitglieder dar. Es handelt sich hierbei ausdrücklich nicht um einen Verein gemäss ZGB. Vertragliche Beziehungen bestehen dementsprechend ausschliesslich zwischen dem Mitglied der Bärenbande und der FC St.Gallen Event AG als Vermarkterin des FC St.Gallen 1879 und der Bärenbande.

2. Mitgliedschaft

Mitglied der Bärenbande können alle Mädchen und Jungen im Alter von 0 bis 15 Jahre werden, die Anhänger, Fan oder Sympathisant vom FC St.Gallen 1879 sind. Die Mitgliedschaft in der Bärenbande ist personengebunden. Die Mitgliedschaft als solche sowie aus ihrem resultierenden Rechten und Pflichten der Mitglieder sind weder ganz noch teilweise übertragbar.

Die Aufnahme in die Bärenbande erfolgt über das Onlineformular für die Anmeldung bei der Bärenbande auf www.fcsg.ch oder per Einsendung des unterzeichneten Mitgliedschaftsantrages per Post oder E-Mail. Die Anmeldung bei der Bärenbande beim FC St.Gallen 1879 ist – genauso wie alle anderen rechtsgeschäftlichen Erklärungen des Mitgliedes gegenüber der Bärenbande – nur bei einer rechtswirksamen Vertretung des Mitgliedes durch einen Erziehungsberechtigten oder einen sonstigen zur Vertretung des Kindes beziehungsweise des Jugendlichen berechtigten Vertreter gültig. Die FC St.Gallen Event AG entscheidet nach freiem Ermessen über die Aufnahme eines interessierten Kindes in die Bärenbande.

3. Mitgliedschaftsbeitrag

Der Club Beitrag wird jährlich zu Beginn des Mitgliedsjahrs für alle Mitglieder erhoben. Massgebend sind die am Tag der Annahme der Bestellung gültigen Preise. Die Preise verstehen sich, wo nicht anders vermerkt, in Schweizer Franken, zuzüglich einer allfälligen Bearbeitungsgebühr.

4. Laufzeit und Kündigung

Die Mitgliedschaft gilt für die Dauer der Saison und verlängert sich automatisch jeweils um eine weitere Saison, falls sie nicht drei Monate vor Ablauf des jeweiligen Mitgliedsjahres schriftlich durch einen Erziehungsberechtigten gekündigt wird. Das Mitgliedsjahr beginnt jeweils am 1. Juli und endet am 30. Juni des darauffolgenden Jahres.

Das Recht des Mitgliedes sowie das Recht der Bärenbande zu einer ausserordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für eine ausserordentliche Kündigung seitens der Bärenbande liegt insbesondere in den folgenden Fällen vor:

  • Erhalt eines Stadionverbotes oder einer Verwarnung infolge Verstosses gegen die Stadionordnung;
  • ausbleibende Zahlung des Mitgliedsbeitrages trotz schriftlicher Mahnung;
  • kommerzielle Nutzung der Mitgliedschaft als solche und der aus ihr resultierenden Rechte und Leistungen, ausser die Bärenbande hat die kommerzielle Nutzung ausdrücklich genehmigt;
  • Verstösse gegen diese Geschäftsbedingungen oder Weisungen der Vertreter der Bärenbande bzw. der FC St.Gallen Event AG.

5. Mitgliederausweis und Leistungen der Bärenbande

Jedes Mitglied erhält einen Bärenbande-Mitgliederausweis, der zur Nutzung des Leistungspakets der Bärenbande berechtigt.

Jedes Mitglied erhält ein Bärenbande Willkommensgeschenk und wird zu exklusiven Events für Bärenbande Mitglieder eingeladen. Die aktuellen Leistungen der Bärenbande sind im Internet unter www.fcsg.ch nachzulesen. Die Inanspruchnahme der Leistungen der Bärenbande ist an den Besitz eines gültigen Bärenbande Mitgliederausweises und die Bezahlung des Mitgliedsbeitrages gebunden. Der Bärenbande Mitgliederausweis ist nicht übertragbar.

6. Kontaktadresse

Anmeldungen, Kündigungen oder Rückfragen zur Bärenbande können an die folgende Adresse gerichtet werden:

FC St.Gallen Event AG
Bärenbande
Zürcher Strasse 464
9015 St.Gallen
Telefon 071 314 14 14
E-Mail baerenbande@fcsg.ch
www.fcsg.ch/baerenbande

7. Ton- und Bildaufnahmen

Jedes Mitglied willigt unwiderruflich für alle gegenwärtigen und zukünftigen Medien ein in die unentgeltliche Verwendung seines Bildes und seiner Stimme durch die Bärenbande bzw. die FC St.Gallen Event AG für Fotografien, Live-Übertragungen, Sendungen und/oder Aufzeichnungen von Bild und/oder Ton, soweit diese von der Bärenbande oder ihren Beauftragten in Zusammenhang mit der Mitgliedschaft und der Teilnahme an Veranstaltungen der Bärenbande erstellt werden. Die Verwendung der Fotos erfolgt grundsätzlich ohne Namensnennung. Auf begründeten Antrag wird die FC St.Gallen Event AG zudem im Einzelfall nach Möglichkeit auf die Erstellung und Veröffentlichung von Fotos eines bestimmten Mitglieds verzichten.

Jedes Mitglied anerkennt, dass es bei der Erstellung eigener Bild- und Tonaufnahmen die gesetzlichen Schranken sowie allfällige Vorgaben des jeweiligen Veranstalters bzw. Eigentümers zu beachten hat. Namentlich gilt bei Veranstaltungen im kybunpark, dass das Mitglied Ton- und/oder Bildaufzeichnungen und/oder Beschreibungen des Stadions oder des Spiels, sowie der Ergebnisse und/oder Statistiken des Spiels nur zum Privatgebrauch machen und/oder übertragen darf. Auf jeden Fall ist es untersagt, über das Internet, Radio, Fernsehen oder andere gegenwärtige und/oder zukünftige Medientechnologien Ton- und/oder Bildmaterial, Beschreibungen, Ergebnisse und/oder Statistiken des Spiels ganz oder teilweise zu übertragen oder andere Personen bei der Durchführung solcher Aktivitäten zu unterstützen. Die gewerbliche Nutzung von innerhalb des kybunpark gemachten Sounds, Bildern, Fotografien, Beschreibungen etc. ohne vorgängige schriftliche Bewilligung der FC St.Gallen Event AG ist untersagt.

8. Erfüllung der Teilnahmevoraussetzungen / Einhaltung von Anweisungen und Betriebsordnungen

Jedes Mitglied hat sicherzustellen, dass es sämtliche Anforderungen zur Teilnahme an einer bestimmten Veranstaltung der Bärenbande erfüllt, insbesondere in gesundheitlicher Hinsicht.

Es hat zudem die Anweisungen der jeweiligen Veranstalter bzw. der Vertreter der Bärenbande sowie allfällige AGB, Betriebsordnungen oder Nutzungsreglemente unbedingt zu befolgen. Bei Aktivitäten im Stadion gilt namentlich die Stadionordnung des kybunpark; bei Aktivitäten im Kinderspielpark Bambolino die Verhaltensregeln der Bambolino AG in der jeweils gültigen Fassung, welche auf der Webseite des Bambolinos (www.bambolino.ch) abgerufen werden können.

9. Haftung

Die Teilnahme an Veranstaltungen der Bärenbande kann mit gewissen Risiken verbunden sein und erfolgt auf eigene Gefahr. Die Bärenbande haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit für Sach-, Personen- und Vermögensschäden. Die Erziehungsberechtigten sind verpflichtet, für einen ausreichenden Versicherungsschutz der Bärenbande-Mitglieder zu sorgen.

Der Betreiber des Bambolino oder die Aufsicht der Bärenbande haften nicht für Unfälle der Kinder und durch die Kinder verursachten Schäden. Die Aufsicht der Bärenbande stellt lediglich die Begleitung sicher und führt keine erzieherischen Massnahmen durch und kann nicht für besondere Gefahren verantwortlich gemacht werden. Die Erziehungspflicht und Aufsichtsplicht liegen weiterhin bei den Erziehungsberechtigten.

Die Erziehungsberechtigten bevollmächtigen den Betreiber des Bambolinos und dessen MitarbeiterInnen (inkl. Aufsicht Bärenbande) im Falle eines Notfalls nötige Erste-Hilfe-Massnahmen einzuleiten und erlauben den Bambolino-Mitarbeiterinnen bzw. der Aufsicht Bärenbande ausdrücklich, die Kinder bei Fehlverhalten abzumahnen oder von der weiteren Nutzung des Bambolino auszuschliessen. Ein Erziehungsberechtigter oder eine von diesem eingesetzte Begleitperson muss während des Besuchs des Bärenbande-Mitglieds im Bambolino jederzeit per Mobiltelefon erreichbar sein.

VII. FCSG Kids Camp

1. Teilnahmeberechtigung

Im Grundsatz sind alle Kinder zur Teilnahme an einem FCSG Kids Camp berechtigt, welche im Zeitpunkt des Stattfindens des jeweiligen Camps zwischen 6 und 13 Jahre alt sind.
FCSG hat das Recht, Anmeldungen ohne Angaben von Gründen abzulehnen.

2. Anmeldungen

Die Anmeldung muss durch einen gesetzlichen Vertreter erfolgen. Sie muss innert der jeweils angegebenen Frist über das Online-Formular unter www.fcsg.ch erfolgen. Anmeldungen, die auf einem anderen Weg beim FCSG eingehen, werden nicht berücksichtigt.

3. Angaben über den Gesundheitszustand

Mit der Anmeldung bestätigt der gesetzliche Vertreter, dass das angemeldete Kind gesund und körperlich belastbar ist und das Trainingsprogramm ohne Einschränkungen absolvieren kann.
Allfällige im Zeitpunkt der Anmeldung bestehende gesundheitliche Beeinträchtigungen (Krankheiten, Allergien etc.) und notwendige Medikamente müssen dem FCSG unmittelbar nach der Anmeldung schriftlich oder per E-Mail mitgeteilt werden. Später auftretende gesundheitliche Beeinträchtigungen und/oder Arzneimittelbedarf sind dem FCSG so bald wie möglich nach ihrem Auftreten mitzuteilen.

4. Teilnahmegebühren und Zahlungsbedingungen

Für die Teilnahme am FCSG Kids Camp gelten die Teilnahmegebühren und Zahlungsbedingungen, die auf der Webseite www.fcsg.ch angegeben sind.

5. Stornierung seitens des angemeldeten Kindes / Unfall oder Krankheit

Eine Stornierung der Anmeldung ist bis 31 Kalendertage vor Campbeginn gegen einen Unkostenbeitrag von CHF 50.00 möglich. Bei späteren Stornierungen gilt Folgendes:

Zeitpunkt der Stornierung

Rückerstattung

30 bis 15 Kalendertage vor Beginn des Camps

65 % der Teilnahmegebühr

14 bis 8 Kalendertage vor Beginn des Camps

50 % der Teilnahmegebühr

7 bis 2 Kalendertage vor Beginn des Camps

20 % der Teilnahmegebühr

ab einem Kalendertag vor Beginn des Camps

keine

Erfolgt die vorgängige Stornierung aufgrund eines Unfalls oder einer Krankheit, erstattet der FCSG nach Erhalt eines entsprechenden Arztzeugnisses bis auf einen Unkostenbeitrag von CHF 50.00 die gesamte bezahlte Teilnahmegebühr.
Für den Fall, dass sich ein Kind während der Teilnahme am Camp verletzt oder krank wird, ist eine Rückerstattung der Teilnahmegebühr ausgeschlossen. Dies gilt auch für den Fall, dass ein Teilnehmer/eine Teilnehmerin das Camp aus einem anderen Fall vorzeitig verlässt.
Die Stornierung hat in jedem Fall schriftlich an den Veranstalter zu erfolgen.
In den vorgenannten Fällen kann zudem allfällige vom FCSG versprochene Fussballausrüstung vergünstigt gegen Bezahlung des Einkaufspreises erworben werden.

6. Ausschluss

Die teilnehmenden Kinder und ihre Begleitpersonen haben den Anweisungen der Trainer und der Campleitung Folge zu leisten. Werden die Weisungen wiederholt nicht befolgt, hat die Campleitung das Recht, das teilnehmende Kind und seine Begleitpersonen vom Training oder vom Camp auszuschliessen. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Teilnahmegebühren.

7. Absagen oder vorzeitige Beendigung des Camps seitens des FCSG

Der FCSG behält sich das Recht vor, Kids Camps bei ungenügender Teilnehmerzahl abzusagen. In diesem Fällen werden die Teilnahmegebühren vollumfänglich zurückerstattet.
Kann ein Kids Camp aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Vorgaben oder höherer Gewalt (z.B. Pandemie) nicht durchgeführt oder muss abgebrochen werden, so gelten folgende Richtlinien:

Zeitpunkt der Absage

Rückerstattung

bis 31 Kalendertage vor Beginn des Camps

100 % der Teilnahmegebühr

ab 30 Kalendertage vor Beginn des Camps

50 % der Teilnahmegebühr

In den vorgenannten Fällen kann zudem allfällige vom FCSG versprochene Fussballausrüstung vergünstigt gegen Bezahlung des Einkaufspreises erworben werden.
Der FCSG bemüht sich ferner, den Kindern die Teilnahme an einem alternativen Kids-Camp zu ermöglichen.

8. Haftung bei Unfall, Krankheit und Sachschäden sowie bei Diebstahl und Verlust

Die Teilnahme des Kindes und seiner Begleitpersonen am Camp erfolgt auf eigene Verantwortung und eigenes Risiko. Die teilnehmenden Kinder sind verpflichtet, jederzeit Schienbeinschoner und geeignete Fussballschuhe zu tragen. Stollenschuhe sind nicht erlaubt.
Die Versicherung ist Sache der teilnehmenden Personen. Der FCSG lehnt jegliche Haftung für Verletzungen, Unfall, Krankheit oder Sachschäden von Teilnehmern und Dritten ab.
Der FCSG haftet nicht für Diebstahl oder Verlust von Bargeld und Wertgegenständen.

9. Foto-, Film und Datenrechte

Der gesetzliche Vertreter gibt mit der Anmeldung seine Einwilligung, dass vom angemeldeten Kind und seinen Begleitpersonen Fotos und Filmaufnahmen angefertigt und durch den FCSG verbreitet sowie veröffentlicht (inkl. Internet) werden dürfen, dies namentlich auch zur Eigenwerbung des FCSG oder für die Werbung Dritter.

VIII. Schlussbestimmungen

Salvatorische Klausel. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Unwirksame Bestimmungen werden durch solche ersetzt, die dem angestrebten Zweck möglichst nahekommen.

Abweichende Abmachungen. Abweichende Vereinbarungen bedürfen stets der schriftlichen Form.

Änderungsvorbehalt. Die FC St.Gallen Event AG behält sich das Recht vor, die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit ohne vorgängige Information der Mitglieder zu ändern. Die jeweils aktuelle Fassung ist unter www.fcsg.ch verfügbar und auf Anfrage in schriftlicher Form erhältlich.

Erfüllungsort. Erfüllungsort der vereinbarten Leistungen ist, soweit nicht anders angegeben, St.Gallen.

Anwendbares Recht. Es gilt ausschliesslich das Schweizer Recht. Das UN-Kaufrecht wird explizit und vollumfänglich wegbedungen.

Gerichtsstand. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist St.Gallen. Der FC St.Gallen Event AG steht es jedoch frei, auch am Wohnort/Sitz des Kunden zu klagen.

Datenschutz. Für die FC St.Gallen Event AG ist die Einhaltung der geltenden Datenschutzbestimmungen eine Selbstverständlichkeit. Die FC St.Gallen Event AG nutzt die Daten nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Details zur Datenbearbeitung durch die FC St.Gallen Event AG finden sich in der Datenschutzerklärung, welche kein Vertragsbestandteil ist.