Allgemeine Geschäftsbedingungen
Führungen und CONFERENCE ARENA - Allgemeine Geschäftsbedingungen
Für Stadionführungen und für die Vermietung von Konferenz- und Seminarräumen in der CONFERENCE ARENA zwischen der FC St.Gallen Event AG, nachfolgend Vermieter genannt,
und den Gästen, nachfolgend Kunde genannt, gelten folgende Bestimmungen.
1. Buchung
Die Buchungen können schriftlich, telefonisch oder persönlich beim Vermieter getätigt werden. Ab diesem Zeitpunkt werden die Rechte und Pflichten des Vertrags für den Kunden und den Vermieter wirksam.
2. Vertragsgegenstand
Der Vermieter verpflichtet sich, die vom Kunden gewünschte Leistung im Rahmen der Ausschreibungen und/oder der Auftragsbestätigung zu erbringen.
3. Vertragsabschluss
Mit der Entgegennahme der Buchung beim Vermieter kommt ein Vertrag zustande. Ab diesem Zeitpunkt werden die Rechte und Pflichten des Vertrags für den Kunden und den Vermieter wirksam.
4. Annullationsbedingungen
4.1. CONFERENCE ARENA
Bei einer Annullierung werden dem Kunden folgende Anteile der Gesamtkosten in Rechnung
gestellt:
• Bis 30 Tage vor dem Veranstaltungstermin: CHF 200.00
• 29 – 14 Tage vor dem Veranstaltungstermin: 50%
• 13 – 7 Tage vor dem Veranstaltungstermin: 75%
• weniger als 7 Tage vor dem Veranstaltungstermin: 100%
4.2. Führungen
Bei einer Annullierung werden dem Kunden folgende Anteile der Gesamtkosten in Rechnung gestellt:
• Bis 30 Tage vor dem Veranstaltungstermin: CHF 50.00
• 29 – 14 Tage vor dem Veranstaltungstermin: 50%
• 13 – 7 Tage vor dem Veranstaltungstermin: 75%
• weniger als 7 Tage vor dem Veranstaltungstermin: 100%
Vereinbarte Sonderleistungen, die infolge der Absage nutzlos bzw. schon veranlasst wurden, sind in jedem Falle zu bezahlen (inklusiver daraus entstandener Kosten). Bei Drittleistungen gelten die Annullierungsbedingungen der jeweiligen Leistungserbringer.
Hat der Vermieter Anlass zur Annahme, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder den Ruf des Vermieters zu gefährden droht, so ist dieser berechtigt, die Veranstaltung entschädigungslos abzusagen.
An Heimspieltagen und an Publikumevents steht die CONFERENCE ARENA nicht zur Verfügung. Verunmöglicht eine Spielplanänderung die Benützung der CONFERENCE ARENA oder eine Stadionführung, so hat der Vermieter das Recht, ohne Kostenfolge kurzfristig vom Vertrag zurückzutreten. Bereits geleistete Zahlungen werden dem Kunden vollumfänglich zurückerstattet.
5. Zahlungsbedingungen
Rechnungen des Vermieters sind binnen 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug bezahlbar. Als jeweilige Verrechnungsbasis dient die 7 Tage im Voraus mitgeteilte Gästezahl, auch wenn weniger Teilnehmer beim Anlass anwesend waren. Der Vermieter ist berechtigt, Vorauszahlungen bzw. eine Garantie durch Kreditkartenabgabe zu verlangen.
Generell werden Rechnungen erst ab einem Mindestumsatz von CHF 160.00 ausgestellt und nur an Adressen in der Schweiz zugestellt. Bei Anlässen mit Adressen aus dem Ausland akzeptiert der Vermieter nur Zahlungen mittels Kreditkarte oder mittels Bargeld.
6. Schäden
Der Kunde hat für Verluste und Beschädigungen, die durch seine Mitarbeiter, Hilfskräfte oder Veranstaltungsteilnehmer verursacht werden, einzustehen. Es obliegt ihm, hierfür eine entsprechende Versicherung abzuschliessen. Der Vermieter kann den Nachweis der Versicherung verlangen. Um Beschädigungen vorzubeugen, ist die Anbringung von Dekormaterial und sonstiger Gegenstände mit dem Vermieter abzusprechen. In jedem Fall übernimmt der Kunde die Gewähr dafür, dass derartiges Material den feuerpolizeilichen Anforderungen entspricht. Der Vermieter kann hierfür den entsprechenden Nachweis verlangen.
Der Vermieter haftet für Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Gegenstände nur bei eigenem
Verschulden.
7. Drittleistungen
Soweit der Vermieter vereinbarungsgemäss für den Kunden technische oder sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt der Vermieter im Namen und auf Rechnung des Kunden. Der Kunde haftet für die sorgfältige Behandlung und ordnungsgemässe Rückgabe und stellt den Vermieter von allen Ansprüchen Dritter frei.
8. Haftung
Der Vermieter lehnt jegliche Verantwortung für Diebstahl und Beschädigung von mitgebrachten Objekten, Kleidern und Materialien ab.
9. Gerichtsstand / Anwendbares Recht
Als Erfüllungsort und Gerichtsstand wird St.Gallen vereinbart. Dem Vermieter steht es jedoch frei, auch am Wohnort des Kunden zu klagen.
Diese Bestimmungen sowie die auf ihrer Grundlage geschlossenen Verträge unterliegen dem Schweizerischen Recht.
Sollte eine Bestimmung dieser Bestimmungen unwirksam sein, so berührt das im Zweifel die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An Stelle der ungültigen Bestimmungen gilt vielmehr eine ihr möglichst nahe kommende, gültige Bestimmung.
Abweichende Vereinbarungen bedürfen stets der schriftlichen Form.
Vermieter:
FC St.Gallen Event AG
Zürcher Strasse 464
CH-9015 St.Gallen
Tel.: +41 (0)71 314 14 14
Fax +41 (0)71 314 24 14
www.fcsg.ch